LEI System

AGB

1. Vertragspartner

LEI System OÜ, eine in Estland eingetragene Kapitalgesellschaft, ist der Vertragspartner, der Dienstleistungen unter der Marke LEI System erbringt. Sofern im Wohnsitzland des Kunden keine lokale Niederlassung von LEI System besteht, fungiert LEI System OÜ (LEI-Nummer 984500908J38713A7650) als Standardvertragspartei. LEI System agiert als LEI-Registrierungsagent und arbeitet mit der offiziell akkreditierten Local Operating Unit (LOU), Ubisecure Oy (handelnd als RapidLEI), zusammen, welche folgende LEI besitzt: 529900T8BM49AURSDO55.

2. Beantragung und Verwaltung von LEIs

2.1. Der Kunde kann einen Antrag zur Beschaffung, Verlängerung oder Übertragung einer Legal Entity Identifier stellen, indem er das entsprechende Online-Formular ausfüllt und die Zahlung über ein akzeptiertes Verfahren wie Kreditkarte oder PayPal abschließt.

2.2. Mit der Einreichung des Antrags erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und bestätigt, dass alle angegebenen Daten korrekt sind. Der Antragsteller versichert, dass er berechtigt ist, im Namen der betreffenden juristischen Person zu handeln. Bestimmte Kontaktdaten können zur Validierung an die LOU weitergegeben werden.

2.3. Der Kunde bevollmächtigt LEI System, im Namen des Kunden den Geschäftsbedingungen der LOU (z. B. denen von RapidLEI) zuzustimmen. Alle LOU-Vereinbarungen basieren auf den GLEIF-Richtlinien und sind inhaltlich weitgehend gleich. Die Nutzungsbedingungen von RapidLEI sind beispielsweise unter https://rapidlei.com/documents/global-lei-system-terms/ abrufbar.

2.4. LEI System wird bevollmächtigt, im Namen der juristischen Person des Kunden in Angelegenheiten der LEI zu handeln, einschließlich Ausstellung, jährlicher Verlängerung und Übertragung.

2.5. Wird eine LEI von einem anderen Anbieter zu LEI System übertragen, kann ein LOU-Wechsel erforderlich sein. Eine Übertragung muss vor oder gleichzeitig mit der Verlängerung erfolgen.

2.6. LEIs, die von LEI System verwaltet werden, können bis zu 60 Tage vor Ablauf verlängert werden. Bei vorzeitiger Verlängerung nach einer Übertragung von einem anderen Dienstleister kann sich die Gültigkeitsdauer verkürzen.

2.7. Die Bearbeitung beginnt, sobald Antrag und Zahlung eingegangen sind.

2.8. LEI System kann Unterlagen zum Nachweis der Vertretungsbefugnis des Antragstellers anfordern, unter anderem eine Vollmacht.

2.8.1. Vollmachten dürfen ausschließlich von Personen unterzeichnet werden, die offiziell zur Vertretung der juristischen Person befugt sind. Die Vortäuschung einer Unterschriftsberechtigung ist strengstens untersagt.

2.8.2. Vor Ausstellung oder Verlängerung einer LEI übermittelt LEI System in Zusammenarbeit mit der LOU eine Datenüberprüfungsanfrage an das offizielle Register der jeweiligen, von GLEIF anerkannten Jurisdiktion. Die daraus gewonnenen Daten werden dem Kunden zur Prüfung und Bestätigung weitergeleitet.

2.8.3. Der Kunde hat das Recht, die aus dem Register abgerufenen Daten zu bestätigen oder abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung muss der Kunde eine Begründung liefern und seine Daten mit dem offiziellen Register der jeweiligen Jurisdiktion abgleichen, bevor die LEI ausgestellt oder verlängert werden kann.

2.8.4. Stimmen die aus dem Register abgerufenen Daten mit den vom Kunden im Antrag angegebenen Daten überein, kann LEI System nach eigenem Ermessen die Daten im Namen des Kunden bestätigen. LEI System ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.

2.9. Für Verifizierungszwecke können weitere Unterlagen angefordert werden, darunter:

2.10. Wird die juristische Person von einer Muttergesellschaft, die einen konsolidierten Jahresabschluss erstellt, gehalten oder kontrolliert, müssen Level-2-Daten (übergeordnete Einheit) übermittelt werden. Ist eine Meldung nicht möglich, ist eine gültige Begründung anzugeben.

2.10.1. LEI System kann Unterlagen zum Nachweis des Konsolidierungsstatus anfordern.

2.11. Internationale Zweigstellen müssen die LEI der Hauptniederlassung angeben, die den Status ISSUED (aktiv) haben muss.

2.12. Bei Einheiten, die als Investment- oder Dachfonds klassifiziert sind, können Angaben zu Fondsbeziehungen verlangt werden, einschließlich Fondsmanager, Dachfondsstruktur und/oder Feeder-Master-Beziehungen.

2.12.1. Zum Nachweis solcher Beziehungen können entsprechende Unterlagen angefordert werden.

2.12.2. Für jede genannte verbundene Einheit müssen die jeweiligen LEIs angegeben werden.

2.13. Die meisten LEI-Registrierungen werden innerhalb von 1–3 Stunden abgeschlossen. Anträge mit Mutter- oder Fondsbeziehungen können jedoch bis zu 48 Stunden in Anspruch nehmen. Verlängerungen und Übertragungen von LEIs können bis zu 7 Tage dauern. Unvollständige oder fehlerhafte Daten können zu Verzögerungen führen.

2.14. Nach erfolgreichem Abschluss des Antrags werden eine Bestätigung und eine Rechnung an die im Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

2.15. Anträge werden mit Einreichung und Zahlung verbindlich und unwiderruflich. Dies gilt sowohl für Erstregistrierungen als auch für Verlängerungen, einschließlich Übertragungen.

2.16. Reicht der Kunde erforderliche Unterlagen nicht ein, können LEI System und die Partner-LOU auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen fortfahren. LEIs, die aufgrund fehlender Daten nicht bearbeitet werden können, werden nicht erstattet, und es wird keine Haftung für daraus entstehende Folgen übernommen.

2.17. Nach Ausstellung werden die LEI und die zugehörigen Referenzdaten auf den Websites von GLEIF und LEI System öffentlich zugänglich. LEIs sind permanent und können weder neu zugewiesen noch entfernt werden.

2.18. LEI System benachrichtigt den Kunden per E-Mail 60 Tage vor dem geplanten Verlängerungstermin.

3. Mehrjahrespläne und automatische Verlängerungen

3.1. Kunden können ihre LEI-Verlängerungen für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren im Voraus bezahlen.

3.2. Trotz der Vorauszahlung für mehrere Jahre werden die LEI-Daten weiterhin jährlich gemäß den Vorgaben von GLEIF aktualisiert. Das offizielle „nächste Verlängerungsdatum“ basiert auf einem 365-Tage-Zyklus ab der letzten bestätigten Verlängerung.

3.3. Wird eine LEI, die unter einem Mehrjahresvertrag läuft, zu einem anderen Dienstleister übertragen, gilt der Vertrag mit LEI System als beendet, und es erfolgt keine Rückerstattung.

3.4. Kunden können die automatische Verlängerung aktivieren. Eine Vorabbenachrichtigung wird 60 Tage vor Ablaufdatum an die registrierte E-Mail-Adresse gesendet. Der Kunde hat ab Erhalt der Benachrichtigung fünf Kalendertage Zeit, um zu stornieren oder Angaben zu ändern. Erfolgt keine Stornierung, wird die Zahlung über die ursprünglich angegebene Zahlungsmethode abgewickelt. Sobald die Verlängerung eingeleitet wurde, kann sie nicht mehr rückgängig gemacht werden.

3.5. LEI System behält sich das Recht vor, Referenzdaten anhand von Registerquellen zu aktualisieren.

3.5.1. Sind offizielle Register nicht zugänglich, können vorhandene Referenzdaten für die Verlängerung verwendet werden.

3.5.2. Schlägt die Verifizierung fehl, können Mutter- oder Fondsbeziehungen als nicht öffentlich gekennzeichnet werden.

3.5.3. Kunden sind verpflichtet, LEI System über Änderungen zu informieren, die nicht in Registern erfasst sind.

3.5.4. LEI System kann zusätzliche Unterlagen anfordern, darunter aktualisierte Finanzdaten, neue Vollmachten oder Ausnahmeerklärungen.

3.5.5. Werden erforderliche Unterlagen nicht innerhalb von 60 Tagen bereitgestellt, kann die LEI nicht verlängert werden, und der Dienstleistungsvertrag kann beendet werden.

4. LEI-Zertifikat & Badges

4.1. LEI System bietet die folgenden digitalen Identitätsprodukte an, die bei der Bestellung hinzugefügt oder nachträglich auf der Seite mit den LEI-Bestelldetails angefordert werden können:

4.2. Alle oben genannten Produkte werden digital bereitgestellt. LEI System versendet keine physischen Zertifikate per Post.

5. Servicegebühren und Besteuerung

5.1. Die Preise für LEI-bezogene Dienstleistungen wie Registrierung, Verlängerung und Übertragung werden auf der Website von LEI System veröffentlicht und enthalten die anfallenden GLEIF-Gebühren. Die Gebühren für die Beantragung, Übertragung oder Verlängerung einer LEI finden Sie auf unseren Preisseiten.

5.2. Umsatzsteuerregelung:

5.3. Automatische Verlängerungen werden gemäß den zum Zeitpunkt der Bearbeitung gültigen Preisen berechnet.

6. Rückerstattungen und Stornierungen

6.1. Rückerstattungsanträge müssen an info@leisystem.com gesendet werden und werden innerhalb von 7 Werktagen geprüft.

6.2. Rückerstattungen erfolgen über die ursprüngliche Zahlungsmethode und können je nach Bankinstitut bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen, bis sie auf Ihrem Konto eingehen.

6.3. Nach Einreichung einer Bestellung werden automatisierte Arbeitsabläufe unmittelbar gestartet. Die Registrierung, Verlängerung und Übertragung einer LEI erfordert die Mitwirkung mehrerer Organisationen und Fachleute – einschließlich Datenerhebung, Überprüfung und Validierung in Zusammenarbeit mit der akkreditierten LOU (RapidLEI). Die Bearbeitung einer Rückerstattung erfordert einen separaten Verwaltungsaufwand, einschließlich Buchungsvorgängen und der Ausstellung von Gutschriften. Daher wird für alle Rückerstattungen eine Bearbeitungsgebühr von 40 € erhoben.

6.3.1. Für LEI-Anträge in bestimmten Jurisdiktionen kann die LOU (Local Operating Unit) zusätzliche jurisdiktionsspezifische Gebühren erheben, um verpflichtende Registrierungsgebühren der örtlichen Behörden abzudecken. Sofern zutreffend, werden diese Gebühren vor der Zahlung im Bestellvorgang angezeigt. Sie werden dem Kunden zu Kosten weitergegeben und sind nicht erstattungsfähig, sobald der Datenabrufprozess eingeleitet wurde, unabhängig davon, ob die LEI letztlich ausgestellt wird.

6.4. In folgenden Fällen ist keine Rückerstattung möglich:

6.5. Die Bearbeitung von Rückerstattungen unterliegt dem GLEIF RA Governance Framework.

7. Drittanbieterdienste und Marketingpartner

7.1. LEI System kann bestimmte Unterstützungsleistungen an spezialisierte Drittanbieter auslagern. Dies kann Folgendes umfassen:

7.2. Diese Anbieter dürfen auf Kundendaten nur insoweit zugreifen, wie es zur Erbringung ihrer Dienstleistungen erforderlich ist, und unterliegen dabei Vertraulichkeits- und Datenschutzvereinbarungen.

7.3. Kontaktdaten (Firmenname, Vertreter, E-Mail usw.) können an ausgewählte Marketingpartner weitergegeben werden, die für den Kunden relevante Dienstleistungen anbieten.

7.4. Drittanbieter dürfen Kunden direkt zu ihren Dienstleistungen kontaktieren, sofern diese im Zusammenhang mit den Tätigkeiten von LEI System stehen.

7.5. Alle Vereinbarungen mit Drittanbietern unterliegen Datenschutzstandards, die den von LEI System festgelegten Standards entsprechen oder diese übertreffen.

7.6. Durch die Nutzung der Dienste von LEI System stimmt der Kunde den oben genannten Regelungen zu.

8. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

8.1. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für sämtliche Handlungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der LEI seiner juristischen Person.

8.2. LEI System übernimmt keine Verantwortung für finanzielle oder regulatorische Folgen, die aus Verzögerungen oder Fehlern bei der LEI-Bearbeitung entstehen.

8.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können ohne vorherige Ankündigung aktualisiert werden. Die jeweils aktuelle Version ist stets auf leisystem.com verfügbar.

8.4. Diese Vereinbarung sowie jegliche Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich daraus oder im Zusammenhang damit ergeben, einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche, unterliegen dem Recht der Republik Estland und werden nach diesem ausgelegt. Die Gerichte der Republik Estland haben die ausschließliche Zuständigkeit zur Beilegung solcher Streitigkeiten oder Ansprüche.